Amtliche Meldung

Antrag auf Gewährung eines finanziellen Zuschusses durch die Stadt Krakow am See für Kinder- und Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 2024:

Alle Vereine/Verbände/Interessengruppen der Stadt Krakow am See haben die Möglichkeit, einen Zuschuss für ihre Kinder- und Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 2024 zu beantragen.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter: www.amt-krakow-am-see.de (Bürgerservice/Formulare/Sonstiges) oder per Mail unter: zentraledienste@krakow-am-see.de anzufordern.
Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen (mit allen Anlagen) bis zum 31.05.2023 im Amt Krakow am See ein.

Achtung:
Zum 01.01.2023 ist die 2. Änderung der Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine und der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Krakow am See in Kraft getreten. Sie finden diese ebenfalls auf der Homepage:
www.amt-krakow-am-see.de (unter der Rubrik Satzungen).
Der Sozialausschuss wird über alle Anträge beraten. Über die Entscheidung werden Sie entsprechend informiert, sobald der Haushalt 2024 beschlossen und genehmigt wurde.

Des Weiteren werden alle Vereine, welche Ihren formlosen Verwendungsnachweis für die Förderung aus 2022 noch nicht eingereicht haben, aufgefordert dies umgehend nachzuholen.

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