Amtliche Meldung

Aktuelle Corona Hinweise

Folgende Corona-Schutzmaßnahmen gelten ab dem 25.11.2021

Stufe 3 (orange):
Erreicht ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder das gesamte Land die Warnstufe „orange“, werden die Schutzmaßnahmen weiter verschärft.
Überall, wo bis dahin die 2G-Regel galt, gilt dann 2G plus. Das bedeutet: Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung nutzen zu können.
Das gilt also vor allem in Innenbereichen (Gastronomie, Veranstaltungen und Feiern, Messen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Erwachsenensport, touristische Betriebe, körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme Friseur) mit den schon genannten Ausnahmeregelungen.

Folgende Corona-Schutzmaßnahmen gelten ab dem 26.11.2021

Bei Stufe 4 (rot) müssen alle Sportreibenden im Innenbereich den Status geimpft oder genesen und zusätzlich bitte LSB MV Formulierung tagesaktuell getestet sein. Anleitungspersonen im Sport wie z.B. hauptberuflich tätige Trainer oder ehrenamtlich tätige Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrichter u.a. fallen wie alle ArbeitnehmerInnen weiterhin unter die 3-G-Regelungen. Sie müssen vor Durchführung der Sportangebote geimpft oder genesen oder getestet sein.

 

Bleiben Sie gesund!

Stadt Krakow am See
Ihr Team “Digitalisierung Region Krakow am See”

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