Amtliche Meldung

FFP2-Masken für bedürftige Menschen zur Abholung in der Amtsverwaltung

Die Landesregierung verteilt FFP 2-Masken an bedürftige Menschen. Empfangsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistung (bspw. Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, BaföG u.w.) beziehen. Die Masken werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Gern können Sie sich die Masken in den Amtsverwaltungen Krakow am See und Lalendorf zu den regulären Öffnungszeiten ab Montag, den 21.02.2022 abholen.

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