Amtliche Meldung

Land setzt neue Quarantäne- und Isolationsregelungen um

Im Einzelnen gilt ab sofort:

  1. Enge Kontaktpersonen mit Geimpft- oder Genesenenstatus sind von der Quarantäne ausgenommen:
  • Personen mit einer Auffrischimpfung (insgesamt drei Impfungen erforderlich auch bei jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)
  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, bis 3 Monate nach der Impfung, gilt auch für Johnson & Johnson
  • Genesene bis 3 Monate nach positivem Test
  • Dabei gilt: Symptombeobachtung über 14 Tage nach letztem Kontakt zum Fall, immer PCR bei Symptomen
  1. Änderung der Isolierungsdauer für Infizierte
  • 10 Tage Quarantäne (keine Testung am Ende, außer bei Entwicklung von Symptomen – dann PCR-Test)
  • Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum); für Beschäftigte mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen) immer PCR
  1. Anpassung der Quarantänedauer von Kontaktpersonen
  • Kontaktpersonen können Quarantäne nach 10 Tagen ohne abschließenden Test verlassen
  • Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum)
  • Arbeitsquarantäne für Personal der kritischen Infrastruktur durch Ausnahmeregelung des Gesundheitsamtes möglich (tägliche Testung und strenge Einhaltung der Hygieneregeln)
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