Amtliche Meldung

Mittagsruhe ???

Aufgrund verschiedener Nachfragen zur Regelung der Mittagsruhe in unserer Gemeinde hier die offizielle Antwort:

Entgegen der weit verbreiteten Annahme gibt es in Deutschland keine bundesweit einheitlich gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe mehr. Die in der Vergangenheit bestehenden Lärmverordnungen einiger Bundesländer wurden aufgehoben.

In der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV)
ist der „Betrieb von Geräten und Maschinen“ festgelegt, was während der Mittagsruhezeit nicht erlaubt ist:

§ 7 Betrieb in Wohngebieten

§ 7 regelt die Betriebszeiten „in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen […] sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten“.

  1. Geräte und Maschinen dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden.
  2. Durchdringend laute Geräte und Maschinen, wie Freischneider mit Verbrennungsmotor, Grastrimmer/Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor sowie Laubbläser/Laubsammler, motorbetrieben dürfen abweichend an Werktagen von 17.00 bis 09.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden, sofern sie nicht mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.

Ergänzende Regelungen finden sich in der Freizeitlärmrichtlinie. Diese regelt, welche Geräuschpegel in welcher Zeit an welchem Ort herrschen dürfen. Auch diese unterscheidet nur in Werktage sowie Sonn-und Feiertage. Samstage sind Werktage.

Die Tage werden zusammengefasst in:

  • außerhalb der Ruhezeit,
  • innerhalb der Ruhezeit und
  • Nachtruhe.

Ruhezeiten sind an

  • Werktagen: 6:00 – 8:00, 20:00 – 22:00 Uhr
  • Sonn- u. Feiertagen: 7:00 – 9:00, 13:00 – 15:00 und 20:00-22:00 Uhr

Nachtruhe ist immer von 22:00 Uhr – 6:00 bzw. 7:00 Uhr

FAZIT: Mittagsruhe gibt’s nur sonn- und feiertags.

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