Amtliche Meldung

Stadt Tessin darf sich jetzt Blumenstadt nennen /Innenminister Renz: Namenszusatz unterstützt touristisches Marketing

Immer mehr Städte und Gemeinden tragen gern einen Namenszusatz. In unserem Bundesland wird künftig auch Tessin im Landkreis Rostock dazugehören. Innenminister Torsten Renz hat der Bürgermeisterin Susanne Dräger die dazu erforderliche Genehmigung zugesandt, mit der Tessin den Namenszusatz „Blumenstadt“ führen darf. „Das stärkt das kommunale Selbstbewusstsein und ist ein Plus für das touristische Marketing der Stadt an der Recknitz, die im Volksmund bereits seit fast 20 Jahren ihre Identität als Blumenstadt gefestigt hat“, so Minister Renz.

Das zeigt sich im Stadtbild ganz deutlich. Seit 2003, als Tessin Außenstandort der Internationalen Gartenschau in Rostock war, bemüht sich die Stadt erfolgreich durch verschiedene gemeinschaftliche Aktionen, das Stadtgrün aufleben zu lassen.

Das Ministerium für Inneres und Europa kann gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung ist kein Bestandteil des amtlichen Gemeindenamens, sondern stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar. Sie trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.

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