Amtliche Meldung

Aus dem EMFF geförderte Studie ermöglicht Vielfalt durch Renaturierung

Ab September 2021 führt die Gemeinde Bernitt über das Amt Bützow-Land eine Machbarkeitsstudie zur Renaturierung des rd. zwei Hektar großen Sees im Ortsteil Schlemmin durch. Die Lokale Aktionsgruppe Fischwirtschaft – FLAG – Güstrower Landkreis hatte beschlossen, dass eine solche Studie im Rahmen der Fischwirtschaftsgebietsförderung unterstützt werden kann.

Der in der Gemeinde Bernitt befindliche Schlemminer See ist durch die vorhandene Verschilfungstendenz und vermehrten Wasserstandsverlust für Fische und andere Lebenswesen zunehmend gefährdet sowie in seiner Nutzung als Naherholungsgebiet und Angelgewässer derzeit kaum noch geeignet. In Vorbereitung auf die als notwendig erachteten Sanierungs- und Renaturierungsmaßnahmen sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie die möglichen Belastungsquellen ermittelt werden, indem sie Aufschluss über Einträge, biologische Qualitätskomponenten, den Fischbestand und die vorhandene Nährstoffbilanz gibt.

Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt diese Studie: „Unsere Seen im Land sind Hort der Artvielfalt und ein großer Gewinn für die Lebensqualität der Menschen. Die Studie wird ermitteln, welche Maßnahmen wir ergreifen müssen, um den Schlemminer See auch in Zukunft sowohl ökologisch stabil als auch als Erholungsort zu erhalten.“

Mit diesem Projekt soll der Grundstein für ein gesundes und sauberes Gewässer gelegt werden, das in all seiner Vielfältigkeit wieder nutzbar sein soll. Neben der Verbesserung des Lebensraumes für Fische und andere Lebewesen soll die Renaturierung dazu beitragen, dass der See und die darauf befindliche Insel für Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einen naturnahen Erholungsplatz bietet und auch das Angeln wieder ermöglicht wird.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt 15.300 EUR aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für das Projekt bereit; die nationale Kofinanzierung in Höhe von 2.700 EUR übernimmt die Gemeinde.

Hintergrund

„Fischwirtschaftsgebiete“ – kurz FIWIG – sind besonders von der Fischerei abhängige Regionen, die im Rahmen eines Operationellen Programms aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) gefördert werden können, wenn sie Vorhaben zur wirtschaftlichen Entwicklung unterstützen wollen. FIWIG zeichnet sich durch das Bottom-Up-Prinzip aus. Eine Lokale Aktionsgruppe Fischwirtschaft (FLAG) entwickelt zunächst ein Konzept für ein abgegrenztes Gebiet und wählt dann innerhalb eines zugewiesenen Budgets örtliche Projekte zur Umsetzung ihrer vom Land bestätigten Entwicklungsstrategie aus.

In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 (einschließlich passiver Phase bis 2023) stehen für die sechs in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen FIWIG ca. 3,854 Mio. Euro an EMFF-Mitteln zur Verfügung. Ab dem Jahr 2020 werden in diesem Bereich neben diesen EU- sowie kommunalen Mitteln auch Landesmittel zur Kofinanzierung von Maßnahmen privater Vorhabenträger in Höhe von bis zu 205.000 Euro für die Laufzeit der Förderperiode bereitgestellt.

Weiter Informationen finden Sie unter:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Fischwirtschaft-und-Fischerei/fischwirtschaftsgebiete/

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert