Amtliche Meldung

Backhaus: Tragödie von Alt Tellin soll sich nicht wiederholen können

Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat einen Entschließungsantrag zum Brandschutz in Tierhaltungsanlagen in den Bundesrat eingebracht. Hintergrund ist der verheerende Brand in einer Sauenzuchtanlage in Alt Tellin. Dabei wurden 18 Stallgebäude vernichtet. Nur 1.300 Tiere konnten vor den Flammen gerettet werden, fast 50.000 kamen darin um.

„In dem Ausmaß ist Alt Tellin sicher eine Ausnahme. Doch jährlich kommt es in Deutschland zu 5.000 Bränden in Landwirtschaftsbetrieben. Das bedeutet Leid und Tod für mehrere hunderttausend Tiere jedes Jahr. Jeder Brand ist eine Tragödie. Vor dem Hintergrund, dass wir den Tierschutz 2002 ins Grundgesetz aufgenommen haben, ist das nicht hinnehmbar“, so Minister Backhaus.

„Die Zeiten haben sich geändert und das Tierwohl hat heute für die Menschen glücklicherweise einen deutlich höheren Stellenwert“, fährt der Minister fort. „Doch wir werden nur weiterkommen, wenn wir wenigstens deutschlandweit Sicherheitsstandards zur Vorbeugung von Brandereignissen in den Ställen erreichen. Aber das ist nur ein Aspekt: Um solche Katastrophen wie in Alt Tellin zukünftig zu verhindern, ist es ebenso wichtig, die Bestandszahlen in den Tierhaltungsanlagen zu begrenzen. Der Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern ist der erneute Versuch, die Einführung von Bestandsobergrenzen für Tier­haltungsanlagen auf den Weg zu bringen.

Mir ist natürlich bewusst, dass Tierwohl in den Ställen maßgeblich vom Management der Tierhaltung abhängt und nicht von der Größe der Tierbestände. Groß ist nicht automatisch schlecht und klein nicht automatisch gut. Doch je größer die Anlage, desto größer ist die Gefahr, dass bei einer Havarie, sei es ein Brand oder ein Seuchenausbruch, viel zu viele Tiere ihr Leben verlieren. Unser Ziel muss es sein, dass im Katastrophenfall möglichst viele Tiere gerettet werden können.

Ich möchte die Wiederaufnahme dieses Diskussionsprozesses aber auch dazu nutzen, die Frage zu stellen: Wie kann eine regionale, flächenbezogene, ökologisch vertretbare sowie gesellschaftlich akzeptierte Begrenzung des Viehbesatzes mit Nutztieren bundesweit erreicht werden? Die Borchert-Kommission hat bereits Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland – hin zu mehr Tierwohl – vorgelegt. Jetzt gilt es für uns, diese verschiedenen Überlegungen zielführend zu verknüpfen.

Und natürlich dürfen wir dabei den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung in Deutschland nicht außer Acht lassen. Denn die vielen verant­wortungs­­vollen Tierhalterinnen und Tierhalter müssen am Ende auch noch von ihrer Arbeit leben können.

Industrielle Großanlagen wie die abgebrannte Ferkel-Fabrik in Alt Tellin müssen jedoch ein für alle Mal der Vergangenheit angehören“ sagt Minister Backhaus abschließend.

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