Amtliche Meldung

Verbrennen pflanzlicher Abfälle/ Brauchtumsfeuer zu Ostern

Auf Grund aktueller Anfragen wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nur in Ausnahmefallen gestattet ist. Weitergehende Informationen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle bzw. von Gartenfeuern entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Rostock.

https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html

Wie den Hinweisen zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle des Landkreises Rostock zu entnehmen ist, gilt für Brauchtumsfeuer folgende Handlungsweise:

Im Allgemeinen werden auch sogenannte Brauchtumsfeuer geduldet, sofern vorher eine Anmeldung des Vorhabens in den jeweils zuständigen Ordnungsämtern erfolgte. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass ausschließlich naturbelassenes Holz verbrannt werden darf. Ebenso müssen diese im zeitlichen Zusammenhang mit dem Brauchtum stehen, der Brauchtumspflege dienen und das Feuer muss im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein.

Weitere Informationen erhalten sie unter: https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html

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