Schweinepest-Maßnahmen gelockert

Es ist Euch bestimmt bei Euren Spaziergängen schon aufgefallen: Die Tore der Schutzzäune sind weg! Hier auf dem Bild zu sehen – zwischen den beiden Pfeilern war ein Tor zum Weg rechts weiter in Richtung Sabelsee, der dann Richtung Siggelkow führt.

Damit werden die Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gelockert. In dem rund 8500 Hektar großen Gebiet nördlich der Autobahn 24 gelegenen Restriktionsgebiet an der Landesgrenze zu Brandenburg haben Schalenwild und dessen Nachwuchs wieder Durchlässe, wie Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, dazu informierte. Zum anderen würden durch das Öffnen der Tore Einschränkungen bei der Bewirtschaftung der Flächen und bei Freizeitaktivitäten weiter verringert.

Das nördlich der A 24 gelegene Restriktionsgebiet wurde im Dezember 2021 ausgewiesen, nachdem ein bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw getötetes Wildschwein positiv auf das ASP-Virus getestet worden war, wie es in einer entsprechenden Pressemitteilung heißt. Weitere ASP-Fälle traten demzufolge im nördlichen Kerngebiet seither nicht auf.

Unabhängig von der Öffnung der Tore bleiben die ausgewiesenen Restriktionsgebiete und damit verbundene Maßnahmen bis auf weiteres bestehen, so Dr. Henschel. Das betrifft insbesondere die Einschränkungen für das Verbringen von Hausschweinen und die Jagd einschließlich der Verwendung von Wildbret vom Schwarzwild. Weitere Erleichterungen könne es erst nach Genehmigung einer Rückstufung der Maßnahmen durch die EU geben.

In dem mehr als 11.000 Hektar großen Restriktionsgebiet südlich der A 24 bleiben Zäune und Gebiete vollständig erhalten. Dort sind 46 der bislang festgestellten 47 ASP-Fälle aufgetreten, letztmalig im Oktober 2022. Vorsicht ist jedoch weiterhin geboten, sagt Dr. Henschel, weil das ASP-Virus in der Umwelt über viele Monate überleben kann und möglicherweise noch infiziertes Material im Gebiet vorhanden ist.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde ASP bei einem Wildschwein erstmals am 24. November 2021 festgestellt. Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der ASP wurden eingeleitet, tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen mit den rechtlichen Regelungen erstellt und umgesetzt. Erste grundlegende Lockerungen für das Betreten und die Nutzung von Flächen in betroffenen Gebieten hat der Landkreis erstmals im Juni vergangenen Jahres verfügt.

Puh, das war jetzt viel zu lesen, oder? Aber ist doch toll, dass es erstens keine weitere Fälle gab und zweitens die Tore verschwinden.

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Autor: Moosterbote

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